Jeder Mensch entwickelt sich heute in einer mehrdimensionalen physischen und digitalen Umgebung. Wenn jedes Individuum seine Individualität und seine Autonomie in seinen täglichen Entscheidungen bewahren will, muss es geschützt und mit wirksamen Mitteln ausgestattet werden, um seine eigene Autonomie zu verteidigen.
In der Erkenntnis, dass das menschliche Leben digital verlängert wurde, müssen wir uns die Frage stellen, was uns heute zu Menschen macht. Sollten persönliche Daten als Bestandteil der Person betrachtet werden und nicht als Objekte, die demjenigen gehören können, der diese Daten sammelt? Sollte unsere digitale Integrität geschützt werden?
Wenn jede menschliche Person bereits ein Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit hat (Artikel 10 al.2 der Schweizerischen Verfassung), sollte sie dann nicht auch ein Recht auf digitale Integrität haben?
Dieser Vortrag stellt dieses neue Rechtskonzept vor, seine möglichen Auswirkungen auf den Datenschutz und wie dieses Konzept in den gegenwärtigen Rechtsrahmen eingeführt werden könnte.
Weitere Informationen zum Vortrag: Die Aufnahme dieses neuen Rechts wird vom Walliser Verfassungsrat, der für die Ausarbeitung der neuen Kantonsverfassung zuständig ist, diskutiert.
Der Verband der französischsprachigen Datenschutzbehörden, darunter auch die Schweizer Behörde, hat eine Bemerkung veröffentlicht, wonach „personenbezogene Daten Bestandteile der menschlichen Person“ sind.
(Ohne Untertitel)
(Mit Untertiteln)